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   BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 10/92   

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BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 10/92 (https://dejure.org/1992,6026)
BayObLG, Entscheidung vom 02.04.1992 - 2Z BR 10/92 (https://dejure.org/1992,6026)
BayObLG, Entscheidung vom 02. April 1992 - 2Z BR 10/92 (https://dejure.org/1992,6026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlastung des Verwalters als Billigung der Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 10/92
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLG NJW-RR 1990, 1107 ) setzt die Zahlungsverpflichtung eines Wohnungseigentümers nach § 16 Abs. 2 WEG voraus, daß sowohl der Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung als auch die Einzelabrechnungen, also die Aufteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer, durch Eigentümerbeschluß festgelegt wurden und damit die Forderungen gegen die einzelnen Wohnungseigentümer fällig gestellt worden sind (vgl. auch BGHZ 104, 197/202; BGHZ 111, 148/153).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 10/92
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLG NJW-RR 1990, 1107 ) setzt die Zahlungsverpflichtung eines Wohnungseigentümers nach § 16 Abs. 2 WEG voraus, daß sowohl der Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung als auch die Einzelabrechnungen, also die Aufteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer, durch Eigentümerbeschluß festgelegt wurden und damit die Forderungen gegen die einzelnen Wohnungseigentümer fällig gestellt worden sind (vgl. auch BGHZ 104, 197/202; BGHZ 111, 148/153).
  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88

    Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 10/92
    Allenfalls hätten die Antragsgegner bei unterbliebener oder fehlerhafter Einladung zur Eigentümerversammlung einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Anfechtungsfrist nach § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG in entsprechender Anwendung von § 22 Abs. 2 FGG gehabt (BayObLGZ 1989, 13/15).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90

    Wohngeldinkasso: Genehmigung der Einzelabrechnungen erforderlich?

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 10/92
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLG NJW-RR 1990, 1107 ) setzt die Zahlungsverpflichtung eines Wohnungseigentümers nach § 16 Abs. 2 WEG voraus, daß sowohl der Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung als auch die Einzelabrechnungen, also die Aufteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer, durch Eigentümerbeschluß festgelegt wurden und damit die Forderungen gegen die einzelnen Wohnungseigentümer fällig gestellt worden sind (vgl. auch BGHZ 104, 197/202; BGHZ 111, 148/153).
  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme;

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 10/92
    c) Zu Recht hat das Landgericht den Eigentümerbeschluß vom 18.1.1991 zu TOP 2 dahin ausgelegt, daß er auch die Billigung der Abrechnung über die Sanierungsarbeiten und die Verteilung der Kosten auf die Wohnungseigentümer umfaßt (BayObLGZ 1988, 287/290; BayObLG WE 1989, 144).
  • OLG Hamburg, 15.08.1990 - 2 W 49/89

    Anforderungen an das Beschwerdeverfahren in einer Wohnungseigentumssache;

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 10/92
    Ist ein Wohnungseigentümer mit Wohngeldzahlungen in Verzug, wird es weithin als angemessene Regelentscheidung angesehen, daß er die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerseite zu erstatten hat (OLG Frankfurt OLGZ 1980, 82/83; OLG Düsseldorf DWE 1987, 101; OLG Hamburg OLGZ 1991, 47/49; Palandt/Bassenge BGB 52. Aufl. Rn. 4, MünchKomm/Röll BGB 2. Aufl. Rn. 2, Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. Rn. 2, Henkes/Niedenführ/Schulze WEG Rn. 9, Weitnauer WEG 7. Aufl. Rn. 5 b, jeweils zu § 47 WEG ).
  • BayObLG, 31.01.1973 - BReg. 2 Z 2/73
    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 10/92
    a) Die nach § 47 WEG als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung kann das Rechtsbeschwerdegericht nur auf ihre Gesetzmäßigkeit überprüfen (§ 27 FGG ), nämlich darauf, ob der Tatrichter von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustandegekommenen Feststellungen ausgegangen ist, ob er wesentliche Umstände außer Betracht gelassen oder gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder ob er von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitenden und damit rechtlich fehlerhaften Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1973, 30/33; BayObLGZ 1987, 381/386).
  • OLG Frankfurt, 06.11.1979 - 20 W 628/79
    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 10/92
    Ist ein Wohnungseigentümer mit Wohngeldzahlungen in Verzug, wird es weithin als angemessene Regelentscheidung angesehen, daß er die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerseite zu erstatten hat (OLG Frankfurt OLGZ 1980, 82/83; OLG Düsseldorf DWE 1987, 101; OLG Hamburg OLGZ 1991, 47/49; Palandt/Bassenge BGB 52. Aufl. Rn. 4, MünchKomm/Röll BGB 2. Aufl. Rn. 2, Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. Rn. 2, Henkes/Niedenführ/Schulze WEG Rn. 9, Weitnauer WEG 7. Aufl. Rn. 5 b, jeweils zu § 47 WEG ).
  • OLG Köln, 27.02.1998 - 16 Wx 30/98

    Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer bei Beschluss der Eigentümer

    Für das Zahlungsverlangen der Antragsteller in Höhe von 1.200,00 DM gem. der Zahlungsaufforderung des Verwalters vom 27.03.1996 (Bl. 7 d. GA), das diese auf eine Sonderumlage stützen wollen, bedürfte es - soll es berechtigt sein - ausdrücklich eines Eigentümerbeschlusses, der eine solche Sonderumlage festsetzt (vgl. BayObLG, WuM 92, 329; KG, NJW-RR 91, 912; Weitnauer-Hauger, WEG, 8. Aufl., § 28, Rz. 18).

    Ein solcher Eigentümerbeschluß reicht nicht aus, eine Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Zahlung einer Sonderumlage zu begründen (vgl. BayObLG, WuM 92, 329).

  • OLG München, 09.03.2005 - 34 Wx 17/05

    Kostenlast bei Rücknahme des Rechtsmittels

    Deshalb ist es nicht angemessen, letztlich die Wohnungseigentümer mit Kosten zu belasten, die allein ihre Ursache im Zahlungsverzug der Antragsgegnerin haben (BayObLG WuM 1992, 329/330; vgl. auch OLG Köln NZM 1999, 1155 - Leitsatz - Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 47 Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1997 - 3 Wx 440/96

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Hausgeldrückstände des

    Zwar wird es im allgemeinen als unbillig angesehen, die Wohnungseigentümergemeinschaft mit außergerichtlichen Kosten zu belasten, die allein aufgrund Zahlungsverzugs eines Wohnungseigentümers mit fälligen Hausgeldern oder Fehlbeträgen aus einer Jahresabrechnung entstanden sind (u.a. BayObLG in WuM 1992, 329, 330).
  • BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 270/03

    Voraussetzung für die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bei

    Die Entscheidung des Landgerichts ist als Ermessensentscheidung (§ 47 WEG) gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 559 ZPO vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen (BayObLG WuM 1992, 329).
  • BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 68/94

    Genehmigung der Jahresgesamtabrechnung und der Einzelabrechnungen durch die

    Wird in einem Eigentümerbeschluß der Verwalter entlastet, ist in aller Regel auch die Abrechnung gebilligt (BayObLG WuM 1992, 329 ).
  • BayObLG, 29.04.1999 - 2Z BR 177/98

    Erledigung der Hauptsache im Wohngeldverfahren

    c) Im Wohngeldverfahren sind anders als in sonstigen Wohnungseigentumsverfahren dem mit seiner Zahlung säumigen Wohnungseigentümer grundsätzlich auch die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller aufzuerlegen, da es unbillig wäre, im Fall des Verzugs eines zahlungsunwilligen oder zahlungsunfähigen Eigentümers die übrigen Wohnungseigentümer auch noch mit den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu belasten (BayObLG WuM 1992, 329 f. m.w.N.; Palandt/Bassenge § 47 WEG Rn. 4).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 22/99

    Zur Kostenentscheidung im Wohngeldverfahren

    In letzteren hat nach Rechtsprechung und Literatur jeder, auch der obsiegende Beteiligte seine Kosten grundsätzlich selbst zu tragen; die Anordnung der Kostenerstattung bedarf als Ausnahme eines besonderen Grundes (vgl. BGH WPM 1986, 254/256 - insoweit in BGHZ 92, 18 ff. und NJW 1984, 2576 ff. nicht mit abgedruckt; BayObLG WE 1990, 27 m.w.N.; WuM 1992, 329 f.; 1994, 168; Palandt/Bassenge BGB 58. Aufl. § 47 WEG Rn. 4; Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. Rn. 31, Niedenführ/ Schulze WEG 4. Aufl. Rn. 8, Staudinger/Wenzel WEG 12. Aufl. Rn. 17, Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. Rn. 8, jeweils zu § 47).
  • BayObLG, 10.11.1994 - 2Z BR 102/94

    Wirkung der Entlastung des Verwalters in Bezug auf die Jahresabrechung

    Diese stehen, auch bezüglich der Kostenentscheidung, im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG WuM 1992, 329 ).
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